IASB: Verschiebung des Inkrafttretens der Änderungen an IAS 1
-tb- Der International Accounting Standards Board (IASB) verschiebt den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Standardänderung Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig (Änderungen an IAS 1) um ein Jahr.Ursprünglich wäre die Standardänderung ab dem 1.1.2022 in Kraft getreten. Als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie wurde der Zeitpunkt des Inkrafttretens jedoch auf den 1.1.2023 verschoben, um den Unternehmen mehr Zeit für die Umsetzung von Klassifizierungsänderungen zu geben, die sich aus der Standardänderung ergeben. Die vollständige Pressemitteilung ist unter https://www.ifrs.org/news-and-events/2020/07/iasb-defers-the-effective-date-of-amendments-to-ias-1/ abrufbar.