R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
05.05.2020
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IASB: Verschiebung des Inkrafttretens der Änderungen an IAS 1

-tb- Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 4.5.2020 den Entwurf „Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig — Verschiebung des Zeitpunktes des Inkrafttretens (Vorgeschlagene Änderung an IAS 1)“ herausgegeben. Die Änderungen an IAS 1 wurden im Januar 2020 veröffentlicht und sollten ursprünglich für jährliche Berichtsperioden in Kraft treten, die am oder nach dem 1.1.2022 beginnen.Als Reaktion auf die Coronavirus-Pandemie schlägt der Board jedoch vor, den Unternehmen mehr Zeit für die Umsetzung der Klassifizierungsänderungen einzuräumen. Folglich soll das Datum des Inkrafttretens um ein Jahr verschoben werden. Die Stellungnahmefrist zu dem Vorschlag ist auf 30 Tage angesetzt. Die Änderung kann unter https://www.ifrs.org/projects/work-plan/classification-of-liabilities/comment-letters-projects/ed-deferral-of-effective-date/ bis zum 3.6.2020 kommentiert werden.

stats