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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
15.04.2020
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Veröffentlichung von Teil 3 der Fachlichen Hinweise zu den Auswirkungen des Coronavirus

Das  Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) veröffentlicht aufgrund der vielen in der Praxis neu auftretenden „Zweifelsfragen zu den Auswirkungen des Coronavirus auf die Rechnungslegung und deren Prüfung“ Teil 3 der Fachlichen Hinweise. Damit gibt das IDW Unternehmen und deren Prüfern weitere konkrete Hilfestellungen.

„Die Konsequenzen aus der Ausbreitung des Coronavirus sind zwar überall deutlich zu spüren, aber in vielen Bereichen noch gar nicht bis zu Ende gedacht. Immer wieder ergeben sich neue Fragen zur Rechnungslegung und Prüfung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, die wir nicht unbeantwortet lassen können und wollen,“ erklärt Prof. Dr. Klaus-Peter Naumann, Sprecher des Vorstands des IDW.

In Abstimmung mit dem Hauptfachausschuss (HFA) und dem Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) hat das IDW daher einen weiteren Fachlichen Hinweis (Teil 3) erarbeitet, der sich im Schwerpunkt mit den folgenden Themen befasst:

  • ·         Fragen zur Bilanzierung rund um das Thema Kurzarbeitergeld,
  • ·         Nachtragsberichterstattung im Anhang,
  • ·         Remote Audit,
  • ·         Beurteilung von zukunftsbezogenen Sachverhalten einschließlich der Going concern-Prämisse,
  • ·         Auswirkung der Verschiebung der Hauptversammlung auf die Bestellung des Abschlussprüfers. 

 

Teil 3 ergänzt die beiden bereits veröffentlichten Fachlichen Hinweise vom 4.3. und 25.3.2020.

„Der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer muss gerade in diesen herausfordernden Zeiten seinen Beitrag zur Transparenz und Vertrauen in die Wirtschaft leisten“, so Naumann weiter. „Dazu müssen drängende Fragen aus der Praxis beantwortet werden – für Unternehmen gleichermaßen wie für deren Abschlussprüfer. Kurzarbeitergeld ist aus Sicht der Arbeitgeber bspw. ein durchlaufender Posten, somit erfolgsneutral, während die gewährten Erstattungen von Sozialversicherungsbeiträgen als nicht rückzahlbare Zuwendung an den Arbeitgeber erfolgswirksam zu behandeln sind.“

Alle Fachlichen Hinweise finden Sie unter
www.idw.de/idw/im-fokus/coronavirus

Den Fachlichen Hinweis Teil 3 sowie die Presseinformation als pdf-Datei haben wir als Anlage beigefügt.

(PM IDW vom 8.4.2020)

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