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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
18.05.2017
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
EBA: Veröffentlichung von Richtlinien zur Bilanzierung erwarteter Kreditverluste

-tb- Die European Banking Authority (EBA) hat am 15.5.2017 Richtlinien zum Risikomanagement und zur Bilanzierung erwarteter Kreditverluste von Kreditinstituten veröffentlicht. In diesem geht die EBA auch explizit auf den neuen internationalen Rechnungslegungsstandard „IFRS 9 Finanzinstrumente“ ein. Dieser wird ab 1.1.2018 von einer signifikanten Anzahl an europäischen Kreditinstituten angewendet. IFRS 9 wird das Modell der eingetretenen Verluste mit dem Modell der erwarteten Verluste ersetzen. Die EBA begrüßt diese Änderung und geht davon aus, dass sie eine Verbesserung der Bilanzierung darstellt. Gleichzeitig gibt sie zu bedenken, dass Ermessensspielräume bei der Beurteilung der erwarteten Kreditverluste entstehen werden, was die Vergleichbarkeit der Abschlüsse einschränken könnte. Aus diesem Grund hat die EBA die erwähnten Richtlinien veröffentlicht. Die EBA erhofft sich mit Veröffentlichung der Richtlinien, dass sich eine solide Praxis des Kreditrisikomanagements etabliert. Die Richtlinien stellt die EBA auf ihrer Internetseite (http://www.eba.europa.eu/documents/10180/1842525/Final+Guidelines+on+Accounting+for+Expected+Credit+Losses+%28EBA-GL-2017-06%29.pdf zur Verfügung.

 

 

 

 

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