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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
22.10.2010
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DSR: Veröffentlichung von E-DRS 26 über die Pflicht zur Konzernrechnungslegung und Abgrenzung des Konsolidierungskreises

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat am 22.10.2010 den Entwurf eines Deutschen Rechnungslegungsstandard zur Pflicht zur Konzernrechnungslegung und Abgrenzung des Konsolidierungskreises (E-DRS 26) veröffentlicht. Mit der Neufassung des § 290 HGB im Rahmen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes wurde das Konzept der einheitlichen Leitung zu Gunsten des Konzepts der möglichen Beherrschung aufgegeben und das Beteiligungserfordernis aufgegeben; damit wird der Konsolidierungskreis auch auf so genannte Zweckgesellschaften erweitert. Ziel des E-DRS 26 „Pflicht zur Konzernrechnungslegung und Abgrenzung des Konsolidierungskreises" ist die Konkretisierung der erweiterten gesetzlichen Vorschriften und damit die Klärung bestehender Zweifelfragen zu deren Anwendung.

Bei Bestehen einer Zweckgesellschaft basiert die Möglichkeit zur Ausübung eines beherrschenden Einflusses auf der rein wirtschaftlichen Betrachtungsweise anhand der Verteilung von Risiken und Chancen; auf die (Möglichkeit zur) Ausübung gesellschaftsvertraglicher oder sonstiger Rechtspositionen kommt es nicht an. Zweckgesellschaften treten außer in Form von Unternehmen auch in Form sonstiger juristischer Personen des Privatrechts, wie Stiftungen, Vereine und eingetragene Genossenschaften, oder als unselbständige Sondervermögen des Privatrechts auf.

Unterstützungskassen und ähnliche externe Versorgungseinrichtungen (Pensionsfonds, -kassen) können die Kriterien einer Zweckgesellschaft erfüllen und sind dann zu konsolidieren, wenn das Mutterunternehmen die Mehrheit der Risiken und Chancen trägt. Allerdings kann auf die Passivierung eines eventuellen Fehlbetrags gem. Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB - weiterhin - verzichtet werden.

Der Standard soll erstmals auf Abschlüsse für Geschäftsjahre anzuwenden sein, die nach dem 31.12.2010 beginnen. Die Anwendung auf Abschlüsse für frühere Geschäftsjahre wird empfohlen werden.

Der Standardentwurf ist hier abrufbar und kann bis zum 6.12.2010 kommentiert werden. Für den 18.11.2010 ist eine öffentliche Diskussion des Entwurfs in Frankfurt geplant.

(www.drsc.de)

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