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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
06.12.2010
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
BDU: Veröffentlichung neuer Berufsgrundsätze für Unternehmensberater im Verband

Zum 1.12.2010 sind die neuen Berufsgrundsätze für Unternehmensberater im Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) in Kraft getreten. Die bereits seit 1954 existierenden Richtlinien zur Berufsausübung wurden nach Aussage des BDU noch klarer formuliert und inhaltlich erweitert. Damit greift der Verband eine Forderung der EU-Dienstleistungsrichtlinie an die Verbände in Europa auf, sich Verhaltenskodizes zu geben oder weiterzuentwickeln. Die EU hat sich insbesondere für die Wirtschaft das Ziel gesetzt, die Auswahl geeigneter Dienstleister zu erleichtern. Die BDU-Berufsgrundsätze stellen jetzt noch stärker als zuvor die wesentlichen Pflichten eines Unternehmensberaters im BDU in den Mittelpunkt. So werden die Anforderungen an die Vertraulichkeit oder zur Vermeidung von Interessenkollisionen ausdrücklich verankert. Neu ist u. a. eine Pflicht zur Weiterbildung. Für BDU-Präsident Antonio Schnieder „besitzen die Grundsätze eine hohe Relevanz weit über den Verband hinaus." Schon in der Vergangenheit seien sie auch von Gerichten und Behörden für ihre Entscheidungen herangezogen worden. „Das wird angesichts der präzisen Vorgaben der neuen Grundsätze noch zunehmen", ist sich Schnieder sicher.

Die neuen Berufsgrundsätze gelten für BDU-Unternehmensberater und BDU-Personalberater gleichermaßen und wurden von der Mitgliederversammlung des Verbandes am 21.10.2010 beschlossen. Sie können heruntergeladen werden unter www.bdu.de.

(PM BDU vom 2.12.2010)

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