R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
19.05.2020
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IFRS: Veröffentlichung mehrerer kleiner IFRS-Änderungen

-tb- Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 14.5.2020 eine Reihe kleiner Anpassungen an den International Financial Reporting Standards (IFRS) bekanntgegeben. Diese umfassen eng gefasste Änderungen an drei Standards (IFRS 3, IAS 16 und IAS 37) sowie die jährlichen Verbesserungen der IFRS. Die Änderungen sollen den Wortlaut, Versehen oder Konflikte zwischen Standards klarstellen und haben nur geringfügige Folgen. Die Änderungen an IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüsse" aktualisieren einen Verweis in IFRS 3 auf das Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung, ohne dabei die Rechnungslegungsvorschriften für Unternehmenszusammenschlüsse zu ändern. Die Änderungen zu IAS 16 "Sachanlagen" verbieten es einem Unternehmen, von den Anschaffungskosten für Sachanlagen Beträge abzuziehen, die es durch den Verkauf von Gegenständen erhalten hat, die hergestellt wurden, während das Unternehmen den Vermögenswert für seinen beabsichtigten Gebrauch vorbereitet. Stattdessen hat ein Unternehmen solche Verkaufserlöse und die damit verbundenen Kosten in der Erfolgsrechnung erfassen.Die Änderungen zu IAS 37 "Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen" legen fest, welche Kosten ein Unternehmen bei der Beurteilung, ob ein Vertrag verlustbringend sein wird, einbezieht.Die jährlichen Verbesserungen führen zu geringfügigen Änderungen an IFRS 1, IFRS 9, IAS 41 und den erläuternden Beispielen zu IFRS 16. Alle Änderungen treten am 1.1.2022 in Kraft. Die zugehörige Pressemitteilung ist unter https://www.ifrs.org/news-and-events/2020/05/iasb-issues-package-of-narrow-scope-amendments-to-ifrs-standards/ abrufbar.

stats