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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
02.01.2020
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IASB: Veröffentlichung eines Standardentwurfs zur Darstellung des Abschlusses

-tb- Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 17.12.2019 den Entwurf eines neuen Standards «Allgemeine Darstellung und Angaben» veröffentlicht. In ED/2019/7 schlägt der IASB vor, dass fest-definierte Zwischensummen und Kategorien in der Gewinn- und Verlustrechnung aufgeführt werden müssen. So sollen das Betriebsergebnis und das Betriebsergebnis vor Abschreibungen (ähnlich zum EBITDA) eindeutig definiert und veröffentlicht werden. Weiterhin werden erhöhte Anforderungen an die Transparenz von «non-GAAP»-Kennzahlen gesetzt und die Aggregation von Informationen wird stärker betont. Insgesamt erhofft sich der IASB mit den Vorschlägen, dass die Vergleichbarkeit und Entscheidungsnützlichkeit der Finanzberichterstattung wesentlich verbessert wird. Es ist angedacht, dass IAS 1 (Darstellung des Abschlusses) in Zukunft ersetzt wird. Der Standardentwurf ist unter https://cdn.ifrs.org/-/media/project/primary-financial-statements/exposure-draft/ed-general-presentation-disclosures.pdf abrufbar. Der IASB bittet bis zum 30.6.2020 um Stellungnahmen.

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