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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
01.10.2020
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
EFRAG: Veröffentlichung des Entwurfs der Empfehlung zur Übernahme von IFRS 17

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat am 30.9.2020 den Entwurf ihrer Empfehlung zur Übernahme von IFRS 17 veröffentlicht. Damit kommt ein mehr als zwei Jahre währender Diskussionsprozess auf die Zielgerade.

Bereits im Anschreiben zur Übernahmeempfehlung weist die EFRAG darauf hin, dass die Übernahmeprüfung nicht uneingeschränkt positiv ausfällt: Beim zentralen Themengebiet der jährlichen Kohorten konnte der Board – im Gegensatz zu allen anderen Themenfeldern – kein Einvernehmen erzielen. Neun Mitglieder, darunter das DRSC, hatten sich für eine vorbehaltlose Übernahme von IFRS 17 in der IASB-Fassung ausgesprochen, sieben Mitglieder machten gewichtige Vorbehalte geltend. Die Beurteilung der Übernahmekriterien zu diesem Thema wird aus Sicht der beiden Lager in einem eigenen Annex festgehalten, der der Empfehlung beiliegt. Der umfangreiche Entwurf kann von der Website von EFRAG bezogen und bis zum 29.1.2021 kommentiert werden (EFRAG News).

Der Präsident des DRSC, Prof. Dr. Barckow, kommentiert die Veröffentlichung wie folgt: „Die Beratungen im EFRAG-Board waren intensiv und kontrovers. Ich bedauere, dass wir nicht in der Lage waren, eine uneingeschränkte Übernahmeempfehlung abgeben zu können. Damit steigt das Risiko, dass sich Europa von den IFRS verabschiedet, und zwar nicht nur für die Versicherungsbranche, sondern potenziell für Unternehmen sämtlicher Branchen, und darin besteht die eigentliche Bedeutung dieser Übernahmeempfehlung. Die deutsche Wirtschaft hat sich im Fitness Check mit deutlicher Mehrheit gegen einseitige Eingriffe in die IFRS ausgesprochen; ich hoffe, dass dieses deutliche Signal auch in der aktuell zu beurteilenden Causa an EFRAG übermittelt werden kann.“

(www.drsc.de)

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