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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
18.08.2020
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
BGBl.: Veröffentlichung des ESEF-Gesetzes

Das Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzbericht wurde am 18.8.2020 im Bundesgesetzblatt (Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 38  vom 18.8.2020, 1874 ff.) verkündet. Damit tritt das Gesetz am 19.8.2020 in Kraft.

Das Gesetz dient der Umsetzung von Art. 4 Abs. 7 der Transparenzrichtlinie, wonach bestimmte Kapitalmarktunternehmen mit Wirkung zum 1.1.2020 verpflichtet werden, ihre Jahresfinanzberichte in einem einheitlichen europäischen elektronischen Format (European Single Electronic Format, ESEF) zu erstellen. Die neuen Formatvorgaben sind erstmals auf Jahres- und Konzernabschlüsse sowie Lage- und Konzernlageberichte anzuwenden, die für das nach dem 31.12.2019 beginnende Geschäftsjahr aufgestellt werden.

(www.drsc.de)

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