IDW: Vermerk zum Jahresabschluss und Lagebericht einer Investmentaktiengesellschaft
Der Prüfungshinweis des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) „Vermerk des Abschlussprüfers zum Jahresabschluss und Lagebericht einer Investmentaktiengesellschaft gemäß § 121 Abs. 2 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) bzw. § 148 Abs. 1 i.V.m. § 121 Abs. 2 KAGB (IDW PH 9.400.13)“ wurde überarbeitet. Eine Überarbeitung wurde mit Blick auf den neu gefassten Inhalt eines Bestätigungsvermerks nach IDW PS 400 n. F. erforderlich. Darüber hinaus gibt es Klarstellungen zu den Besonderheiten der Prüfungsdurchführung und Berichterstattung bei Investmentaktiengesellschaften insbesondere beim Vorliegen von Teilgesellschaftsvermögen. Der IDW PH 9.400.13 wird in IDW Life 12/2019 veröffentlicht werden.
(IDW Aktuell vom 4.12.2019)