HFA des IDW: Verlautbarung zur Prüfung von Compliance-Management-Systemen
Aufgrund der mit der Nichteinhaltung von Regeln im Unternehmen verbundenen Haftungsrisiken führen Unternehmen zunehmend sog. Compliance-Management-Systeme (CMS) ein, um die Einhaltung der Regeln organisatorisch sicherzustellen und Risiken für wesentliche Regelverstöße präventiv zu begegnen. Zugleich werden Wirtschaftsprüfer vermehrt damit beauftragt, einzelne Teilbereiche des eingerichteten CMS zu beurteilen.
Vor diesem Hintergrund hat der Hauptfachausschuss (HFA) am 11.3.2011 den IDW-Prüfungsstandard „Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfung von Compliance Management Systemen (IDW PS 980)" verabschiedet, in dem die Berufsauffassung zur Durchführung derartiger Prüfungen dargelegt wird.
Der IDW PS 980 wird in IDW-FN 4/2011 abgedruckt.
(www.idw.de)