BStBK: Verlautbarung zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat ihre „Verlautbarung zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen durch Steuerberater vom 22. und 23.10.2001“ vollständig überarbeitet. Dies war insbesondere aufgrund der Entwicklung in der Rechnungslegung und der Anpassung an die heutigen Qualitätsanforderungen erforderlich. Eine weitgehende Übereinstimmung über die Grundsätze für die Erstellung von Jahresabschlüssen konnte – so die BStBK – nach ausführlichen Diskussionen mit dem IDWerreicht werden.
Die endgültige Verabschiedung der Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer erfolgt nach der Beschlussfassung auf der Bundeskammerversammlung am 12./13.4.2010. Bis dahin behält die bisherige Verlautbarung der BStBK Gültigkeit.
(PM BStBK vom 7.1.2010)