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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
26.07.2019
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
APAS: Verlautbarung Nr. 7 „Liste zur Durchführung von Auswahlverfahren nach Art. 16 Verordnung (EU) Nr. 537/2014“

Die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) hat ihre Verlautbarung Nr. 7 „Liste zur Durchführung von Auswahlverfahren nach Art. 16 Verordnung (EU) Nr. 537/2014“ vom 10. Juli 2019 veröffentlicht. Die Verlautbarung ist auf der Internetseite der APAS verfügbar. Nach Art. 16 Abs. 3 Unterabs. 3 der Verordnung ist die APAS verpflichtet, zur Durchführung eines transparenten und diskriminierungsfreien Auswahlverfahrens jährlich eine Liste von Abschlussprüfern und Prüfungsgesellschaften zu veröffentlichen, die gesetzliche Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse durchgeführt haben.

Auf der Internetseite der WPK steht eine Liste der Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften für die Durchführung von Auswahlverfahren zur Verfügung.

(Neu auf WPK.de vom 23.7.2019)

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