R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
14.11.2013
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
APAK: Verlautbarung zur Vereinbarkeit der Mitunterzeichnung eines Bestätigungsvermerks/Prüfungsberichts mit der Stellung eines auftragsbegleitenden Qualitätssicherers (§ 24d Abs. 2 BS WP/vBP)

Die Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK) hat auf ihrer Internetseite die Verlautbarung 1/2013 zur Mitunterzeichnung eines Bestätigungsvermerkes/Prüfungsberichtes mit der Stellung eines auftragsbegleitenden Qualitätssicherers (§ 24d Abs. 2 BS WP/vBP) veröffentlicht:
„Mit Rücksicht auf die für eine auftragsbegleitende Qualitätssicherung gebotene Objektivität und den dafür erforderlichen Abstand zur Auftragsabwicklung ist die Mitunterzeichnung eines Bestätigungsvermerkes/Prüfungsberichtes mit der Stellung eines auftragsbegleitenden Qualitätssicherers in der Regel nicht vereinbar.
Ausnahmsweise kommt in Abhängigkeit vom Einzelfall auch der Mitunterzeichner eines Bestätigungsvermerks/Prüfungsberichts als auftragsbegleitender Qualitätssicherer in Betracht, sofern sichergestellt ist, dass er als Mitunterzeichner und mit Blick auf die damit verbundene Verantwortung nicht in einem Maße in die Auftragsabwicklung involviert ist, dass von einer Beteiligung an der Durchführung der Abschlussprüfung i. S. von § 24d Abs. 2 Satz 3 BSWP/vBP auszugehen ist.“
(www.apak-aoc.de)

stats