BGBl: Verkündung des APAReG
Das APAReG tritt im Wesentlichen am 17.6.2016 in Kraft. Bestimmte Regelungen zum Übergang von Personal von der WPK auf die APAS beim BAFA treten bereits am Tage nach der Verkündung in Kraft (Artikel 2: Gesetz zur Einrichtung einer Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, dort §§ 5 und 6).
Die Spekulationen, dass der Bundespräsident das APAReG wegen verfassungsrechtlicher Bedenken nicht unterzeichnen wolle, haben sich nicht bestätigt.
Das APAReG steht auf der Internetseite des Bundesanzeiger Verlages zur Verfügung.
(Neu auf WPK.de vom 5.4.2016)