IDW: Verfahren zur verfassungsrechtlichen Prüfung der Regelungen zur Körperschaftsteuererhöhung
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) prüft derzeit in zwei Verfahren die Verfassungsmäßigkeit der Ende 2004 eingeführten Regelung zu sog. vororganschaftlichen Mehrabführungen und die gleichzeitig geschaffene Anwendungsregelung bereits für den Veranlagungszeitraum 2004 (§ 14 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 34 Abs. 9 Nr. 4 KStG i.d.F. des EU-RiLiUmsG).
In seinen Stellungnahmen gegenüber dem BVerfG schließt sich das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) der Auffassung des BFH an, die Anwendungsregelung stelle für den Veranlagungszeitraum 2004 eine unzulässige unechte Rückwirkung dar. Was die Veranlagungszeiträume 2005 und 2006 angeht, liegt nach Auffassung des IDW ein Verstoß gegen das Verbot der Folgerichtigkeit vor.
(IDW Aktuell vom 8.1.2017)