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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
22.09.2011
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
FASB: Vereinfachung des Goodwill Impairments

-tb- Der Financial Accounting Standards Board (FASB) hat mit der Verabschiedung desAccounting

Standards Update No. 2011-08 „Intangibles - Goodwill and Other (Topic 350): Testing Goodwill

for Impairment" die Anwendungsvoraussetzungen für das Goodwill Impairment vereinfacht

(http://www.fasb.org/cs/ContentServer?site=FASB&c=FASBContent_C&pagename=FASB%2FFASBContent_C%2FNewsPage&cid=1176158924316sb.org). Wie der FASB bereits im August mitteilte, sind nunmehr in einem ersten Schritt allein qualitative Indikatoren dafür maßgeblich, ob überhaupt die Notwendigkeit zur Durchführung des nach US-GAAP zweistufigen quantitativen Impairmenttests gegeben ist. Die Vorschriften werden für nach dem 15.12.2011 beginnende Berichtsjahre verpflichtend, eine vorzeitige Anwendung ist zulässig.

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