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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
02.10.2013
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
APAK: Vereinbarung zurZusammenarbeit mit kanadischer Abschlussprüferaufsicht CPAB

Die deutsche Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK) hat eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit mit der kanadischen Abschlussprüferaufsicht, dem Canadian Public Accountability Board (CPAB), abgeschlossen. Bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten von Abschlussprüfern arbeiten die Aufsichten beider Länder – so die APAK – zukünftig eng zusammen. Sie hätten dabei auch die Möglichkeit, vertrauliche Informationen auszutauschen. Dies betreffe u. a. gegenseitige Auskünfte zu Feststellungen und Maßnahmen im Rahmen der Aufsicht.
Grundlage für die Vereinbarung sei die Adäquanzentscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr 2010 in Bezug auf das Aufsichtssystem in Kanada. Beide Aufsichten arbeiteten zudem bereits seit Jahren vertrauensvoll im Rahmen des International Forum of Independent Audit Regulators (IFIAR) zusammen, dem internationalen Verband der Prüferaufsichten.
Die Vereinbarung habe keinen Einfluss auf die Registrierungsanforderungen, die in beiden Ländern für Abschlussprüfer ausländischer börsennotierter Unternehmen gelten. Abschlussprüfer von kanadischen Unternehmen, die am geregelten Markt in Deutschland notiert seien, würden daher weiterhin als sog. Drittlandsabschlussprüfer registriert.
Nach Vereinbarungen mit der US-amerikanischen Prüferaufsicht PCAOB und der eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde RAB handele es sich um die dritte Vereinbarung der APAK mit Abschlussprüferaufsichten aus Drittländern.
(PM APK vom 30.9.2013)

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