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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
25.08.2011
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
WPK: Verbändeanhörung zur Pilotphase bei der E-Bilanz

Am 16.8.2011 fand im Bundesministerium der Finanzen (BMF) eine Verbändeanhörung statt, auf der zunächst ein Erfahrungsbericht über die Pilotphase zur E-Bilanz vorgestellt wurde. Der detaillierte Bericht ist unter http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_3380/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Steuern/001__e,templateId=raw,property=publicationFile.pdfverfügbar. Die Pilotphase wurde als richtiger Schritt im Rahmen der Einführung der E-Bilanz gewürdigt, mit deren Hilfe wertvolle Erkenntnisse für den Einführungsprozess gewonnen werden konnten. Entsprechend beabsichtigt das BMF für das Jahr 2012 eine sog. Nichtbeanstandungsregel einzuführen, die es dem Steuerpflichtigen für das Erstjahr freistellt, ob er seine Bilanz und GuV in elektronischer Form oder nach wie vor in Papierform bei der Finanzverwaltung einreicht. Zudem ist eine ganze Reihe von Vereinfachungen in Form von zusätzlichen Auffangpositionen und Streichung von Mussfeldeigenschaften vorgesehen. Des Weiteren soll die Befüllung von Mussfeldern mit sog. NIL-Werten („Leerwerten“) erleichtert werden, um Eingriffe in das Buchungsverhalten der Steuerpflichtigen zu vermeiden. Darüber hinaus wurde den Verbändevertretern die Möglichkeit eröffnet, Anregungen zum überarbeiteten Entwurf eines Anwendungsschreibens zu § 5b EStG vom 1.7.2011 sowie zum diesbezüglichen Ergänzungsschreiben vom 8.8.2011 vorzubringen. Kritisiert wurde insbes., dass
 – die elektronische Datenübermittlung in best. (einmaligen) Fällen (z. B. Betriebsaufgabe, Umwandlungsfälle) kaum handhabbar sei;
– einzelne Formulierungen in den Schreiben derzeit missverständlich seien und einer Überarbeitung bedürfen bzw. generell zu verschiedenen Punkten zusätzliche Erläuterungen erforderlich seien;
– ein manuelles Erfassungstool für die vereinfachte Datenübermittlung unerlässlich sei, um die Anschaffung teurer Software zur Datenübermittlung gerade bei Kleinstunternehmen zu vermeiden.
Das BMF zeigte sich den Verbandsanregungen gegenüber grundsätzlich aufgeschlossen und erklärte, dass es diese einer genauen Prüfung unterziehen werde. Die Sorge vor einem Scheitern der E-Bilanz, wie aktuell bei dem IT-Großprojekt „ELENA“ zu beobachten, habe sicherlich – so die WPK – mit dazu beigetragen, dass die Finanzverwaltung den Steuerpflichtigen eine ganze Reihe von Erleichterungen zugestehe. Dies, zumal aus der Pilotphase die Erkenntnis gezogen werden könne, dass die tatsächlichen Kosten die ursprünglich von der Bundesregierung geschätzten Umstellungskosten von 500 000 Euro (rund 0,37 Euro pro Unternehmen) für alle betroffenen Unternehmen in Deutschland um ein Vielfaches überschreiten dürften und auch von Bürokratieabbau – zumindest auf Seiten der Unternehmen – vorerst nicht viel zu spüren sein wird. Zum weiteren Vorgehen führte das BMF aus, dass mit dem finalen Anwendungsschreiben zu § 5b EStG sowie den finalen Taxonomien Ende September 2011 zu rechnen sei.
(http://www.wpk.de/)

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