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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
31.07.2013
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Verabschiedung von IDW PS 322 n. F. sowie der Folgeänderungen in IDW PS 300

IDW PS 322 n. F. regelt die Anforderungen an die Verwertung der Arbeit eines für den Abschlussprüfer tätigen Sachverständigen und gibt umfangreiche Anwendungshinweise und Erläuterungen zu deren Umsetzung. Der Hauptfachausschuss hat die Neufassung des IDW PS 322 sowie die korrespondierenden Änderungen in IDW PS 300 am 19.6.2013 in seiner 232. Sitzung verabschiedet. In IDW PS 300 wird nunmehr auch geregelt, was der Abschlussprüfer zu beachten hat, wenn er Informationen, die unter Beteiligung eines Sachverständigen der gesetzlichen Vertreter erstellt wurden, als Prüfungsnachweise verwendet. IDW PS 322 n. F. sowie die Änderungen des IDW PS 300 werden in IDW-FN 8/2013 und dem WPg-Supplement 3/2013 veröffentlicht. IDW-Mitglieder können nach Erscheinen der IDW-FN im Mitgliederbereich der IDW-Website (Rubrik Aus der Facharbeit, Änderungen von endgültigen Verlautbarungen) eine Marked-up-Fassung herunterladen, die die gegenüber der Entwurfsfassung geänderten Passagen anzeigt.
(www.idw.de)

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