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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
21.09.2012
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DRSC: Verabschiedung von DRS 20 und DRS 16 (geändert 2012)

In der 19. Öffentlichen Sitzung vom 14.9.2012 hat der DRSC den Deutschen Rechnungslegungs Standard 20 „Konzernlagebericht" sowie Folgeänderungen am Deutschen Rechnungslegungs Standard 16 „Zwischenberichterstattung" verabschiedet.

Beide Texte waren noch vom Deutschen Standardisierungsrat im Vorjahr entwickelt, im Dezember als Entwürfe veröffentlicht und bis Ende April diesen Jahres öffentlich diskutiert worden.

Sie werden in Kürze dem Bundesministerium der Justiz mit der Bitte um Bekanntmachung gem. § 342 Abs. 2 HGB im elektronischen Bundesanzeiger übermittelt, um die damit verbundene Bindungswirkung zu erlangen.

Anzuwenden ist der DRS 20 für alle Konzernabschlüsse deutscher Unternehmen, unabhängig davon, ob sie ihre Abschlüsse nach deutschem Handelsrecht oder den internationalen Vorschriften IFRS aufstellen. Die Erstanwendungszeitpunkt soll spätestens ab dem Geschäftsjahr, das nach dem 31.12.2012 beginnt, erfolgen; eine frühere Anwendung ist zulässig, d. h. Unternehmen können bereits freiwillig für das Geschäftsjahr 2012 auf den neuen Standard zurückgreifen. Der neugefassten Regelungen des DRS 16 sollen spätestens ab dem ersten Zwischenbericht nach der erstmaligen Anwendung des DRS 20 Anwendung finden.

(www.drsc.de)

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