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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
30.04.2009
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
EU-Parlament: Verabschiedung der Verordnung zu Rating-Agenturen

Das EU-Parlament hat die von der EU-Kommission vorgeschlagene Reform von Ratingagenturen verabschiedet. Damit gelten für Ratingagenturen zukünftig strenge Auflagen in Bezug auf Integrität, Qualität und Transparenz. Zudem werden die Kontrollen der Regulierungsbehörden erhöht.
Die neuen Regeln für registrierte Ratingagenturen sollen gewährleisten, dass die Ratings nicht durch Interessenkonflikte beeinflusst werden und die Agenturen stets über die Qualität ihrer Ratingmethode und ihrer Ratings wachen. Darüber hinaus muss ihre Tätigkeit transparent sein und sie dürfen keine Beratungsdienste mehr erbringen. Finanzinstrumente dürfen nur mit fundierten Informationen bewertet und komplexe Produkte müssen mit entsprechender Kennzeichnung versehen werden.
Wollen Ratingagenturen ihre Ratings EU-weit verwenden, müssen sie sich registrieren lassen. Entsprechende Anträge sind an den Ausschuss der Europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (CESR) zu richten. Weitere Informationen finden Sie unter http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/8442_de.htm.
(Quelle: EU-aktuell v. 23.4.2009)

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