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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
10.06.2011
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
VÖB: Unterstützung der EU-Abweichungen bei Basel III-Umsetzung

Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) begrüßt den von EU-Binnenmarktkommissar Barnier vorgelegten Legislativentwurf zur Umsetzung des überarbeiteten Baseler Rahmenwerks in der Europäischen Union (sog. CRD IV). Der Verband unterstützt insbesondere die Absicht der Kommission, die Eigenkapitaldefinition im Gegensatz zu den Baseler Empfehlungen rechtsformneutral auszugestalten. „Damit kann der Baseler Kriterienkatalog zur Qualifizierung von hartem Kernkapital von allen Kreditinstituten ungeachtet ihrer Rechtsform angewendet werden“, sagte VÖB-Hauptgeschäftsführer Karl-Heinz Boos am 7.6.2011 in Berlin. Der Verband weist erneut darauf hin, dass die Qualität eines Kapitalinstruments nur von seiner Substanz abhänge und nicht davon, ob eine Bank eine private oder eine öffentlich-rechtliche Rechtsform habe. Positiv sieht Boos auch, dass die EU-Kommission die in Basel III vorgesehene Diskriminierung von Aktiengesellschaften im Hinblick auf die Übergangsregelungen für die den neuen Anforderungen nicht genügenden Kapitalinstrumente nicht übernehmen will. Für eine nach der Rechtsform differenzierte Behandlung des Eigenkapitals hatten sich vor allem die angelsächsischen Kreditinstitute eingesetzt, die allerdings, so Boos, eine ganz andere Eigenkapitalstruktur haben als die deutschen Banken. Die EU-Kommission wird ihren Legislativvorschlag zur Umsetzung von Basel III voraussichtlich am 5.7.2011 endgültig verabschieden und dem Rat sowie dem Parlament zur weiteren Beratung übermitteln. Die vollständige Pressemitteilung ist abrufbar unter http://www.voeb.de/de/pressezentrum/pressemitteilungen/pressemitteilung_2011_020.html

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