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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
02.09.2010
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
D&B: Unternehmen veröffentlichen ihre Jahresabschlüsse nur zurückhaltend

Laut Wirtschaftsinformationsdienst D&B Deutschland haben im ersten Halbjahr 2010 erst circa 71 000 Unternehmen und damit weniger als 10 % aller veröffentlichungspflichtigen Unternehmen in Deutschland ihre Jahresabschlüsse für 2009 vorgelegt. „Viele Unternehmen werden die Veröffentlichungsfrist für ihre Jahresabschlüsse komplett ausnutzen, denn die Krise hat in den meisten Jahresabschlüssen Spuren hinterlassen, zum Teil sehr deutliche“, so Martina Neumayr, Risikoexpertin bei D&B Deutschland.

Vor allem Kreditinstitute nutzen die Analyse von Jahresabschlüssen als Teil des Prüfverfahrens zur Kreditwürdigkeit von Geschäftskunden. Durch § 18 KWG sind sie bei Krediten ab 750 TEuro sogar dazu verpflichtet. Bilanzratings dienen den Finanzinstituten weiterhin zur Limitgenerierung und sind durch die Regelungen von Basel II i. d. R. auch Bestandteil der Berechnung ihrer Standardrisikokosten bei der Vergabe bzw. Absicherung von Krediten. Unternehmen befürchten, dass sich nun die krisenbedingt schlechteren Jahresabschlusszahlen von 2009 negativ auf die Einschätzung ihrer Kreditwürdigkeit auswirken. „Es herrscht in Unternehmen häufig noch die Ansicht, mit Zahlen solange wie möglich hinter dem Berg zu halten, sei es gegenüber Kreditinstituten oder auch mit Blick auf den Wettbewerb“, erläutert Neumayr. Vielfach ließen sich Unternehmen damit jedoch die Chancen einer guten externen Bewertung entgehen.

Die seit 2007 durch das EHUG bestehende Publizitätspflicht im Internet (vgl. dazu die vorhergehende Meldung) löste die frühere Pflicht ab, die Bilanz beim Handelsregister (Registergericht) zu hinterlegen. Viele Unternehmen, die jahrelang gar keine Daten veröffentlicht oder nur auf Anfrage reagiert haben, müssen jetzt deutlich detailliertere Geschäftszahlen und Informationen bereitstellen, um so einem Bußgeld vom Bundesamt für Justiz zu entgehen. Die Publizitätsfrist beträgt dabei zwölf Monate. Wenn Unternehmen in dieser Zeit ihren Jahresabschluss nicht veröffentlicht haben, dann drohen ihnen Bußgelder zwischen 2500 und 25 000 Euro.
(PM D&B v. 25.8.2010)

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