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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
08.08.2008
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
EU: Umsetzungsstand Abschlussprüferrichtlinie und Vereinfachung der Abschlussprüfung für Drittstaaten

Die EU-Kommission hat eine Entscheidung zur Verringerung des hohen Verwaltungsaufwands für Prüfungsgesellschaften aus Drittländern angenommen. Die Entscheidung über die Einräumung einer Übergangsfrist bis zum 1.7.2010 für die Registrierungsanforderungen von Abschlussprüfungsgesellschaften betrifft 30 Nicht-EU-Länder. Im Rahmen ihrer Überwachung der Umsetzung dieser Richtlinie hat die Kommission auch einen Überblick über den Stand der Umsetzung der Richtlinie über Abschlussprüfungen in den 27 Mitgliedstaaten veröffentlicht, die bis zum 29.6.2008 in nationales Recht zu übernehmen war. Zwölf Mitgliedstaaten haben die Richtlinie bislang vollständig umgesetzt. Die meisten anderen Mitgliedstaaten haben die Richtlinie weitgehend, aber noch nicht in einigen wichtigen Bestimmungen umgesetzt. Deutschland wird die Richtlinie voraussichtlich im Dezember 2008 vollständig umgesetzt haben. Die Entscheidung der EU-Kommission und die gemeinsamen Antragsformulare sind abzurufen unter http://ec.europa.eu/internal_market/auditing/relations/index_de.htm. Weitere Informationen zum Fortschrittsanzeiger für die Richtlinie über Abschlussprüfungen finden Sie unter http://ec.europa.eu/internal_market/auditing/directives/index_de.htm.

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