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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
14.06.2019
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
WPK: Trotz Neuregelungen des APAReG Zahlen in der Berufsaufsicht 2018 weitgehend konstant

Im Jahr 2018 stehen 166 neu eingeleiteten Verfahren 158 Aufsichtsvorgänge gegenüber, die abgeschlossen werden konnten.

Von den abgeschlossenen Aufsichtsverfahren wurden die weitaus meisten (77) eingestellt (48,7 %) oder mit einer Belehrung (50) erledigt (31,7 %). Die Anzahl der bestandskräftig gewordenen Maßnahmen bewegte sich mit 31 (19,6 %) in der Größenordnung früherer Jahre. Erstmals wurde auch ein von der WPK verhängtes befristetes Tätigkeitsverbot bestandskräftig; bis zum Inkrafttreten des APAReG (Juni 2016) war das Berufsgericht für den Ausspruch solcher Maßnahmen zuständig. Die Verfahrensdauer lag in der Mehrheit der Fälle unter zwölf Monaten. Bei den neu eingeleiteten Verfahren wirkte sich der Wegfall der „Firewall“ aus, während die Verfahrenseinleitungen aus anderen Anlässen insgesamt leicht rückläufig waren.

Die Erledigungsarten der in 2018 von der WPK abgeschlossenen Verfahren gliedern sich wie folgt auf:

  • 74 Verfahren (46,8 %) wurden eingestellt, weil keine Pflichtverletzung festzustellen war.
  • In drei Verfahren (1,9 %) schieden die Berufsangehörigen aus dem Berufsstand aus.
  • In weiteren 50 Verfahren (31,7 %) lag zwar eine Pflichtverletzung vor, der Vorwurf war aber nicht so erheblich, dass eine Sanktion in Form einer berufsaufsichtlichen Maßnahme erforderlich gewesen wäre.
  • 31 Maßnahmen wurden bestandskräftig (19,6 %), davon 30 Rügen von denen 13 mit einer Geldbuße zwischen 500 Euro und 10000 Euro verbunden wurden. Damit lagen die Anzahl der sanktionswürdigen Sachverhalte auf vergleichsweise niedrigem Niveau.

Rund 52 % aller Verfahren betrafen Feststellungen im Zusammenhang mit der Prüfungstätigkeit. Den weiteren Verfahren lagen u. a. Mittelverwendungskontrollen und Gutachtertätigkeiten der Berufsangehörigen oder berufsunwürdiges Verhalten durch strafrechtlich relevantes Verhalten zugrunde.

Die Anzahl der im Jahr 2018 neu eingeleiteten Verfahren (166) entsprach derjenigen des Vorjahres. Dabei glich die gestiegene Anzahl von Verfahrenseinleitungen aufgrund von Mitteilungen der Kommission für Qualitätskontrolle den (per Saldo) leichten Rückgang der Verfahrenseinleitungen aus sonstigen Gründen aus. Der Anstieg der erstgenannten Mitteilungen resultiert aus der geänderten Rechtslage durch das APAReG: Nach Wegfall der „Firewall“ sind Feststellungen von Berufspflichtverstößen dem Vorstand der WPK mitzuteilen, wenn die Einleitung eines Berufsaufsichtsverfahrens in Betracht zu ziehen ist. Zu Maßnahmen führten hier (bislang) insbesondere Feststellungen zur fehlenden Unabhängigkeit und zur fehlenden Prüfungsbefugnis.

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