WPK: Transparenzberichte gem. § 55c WPO zum 31.3.2013
Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse i. S. d. § 319a HGB durchführen, haben gem. § 55c WPO jährlich einen Transparenzbericht zu veröffentlichen. Die aktuellen Transparenzberichte mussten bis zum Ablauf des ersten Quartals 2013 auf den Internetseiten der Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften veröffentlicht oder bei der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hinterlegt werden. Die Wirtschaftsprüferkammer hat unter der Rubrik „Transparenzberichte A Transparenzberichte 2013“ eine Übersicht der Veröffentlichungen zusammengestellt.
(www.wpk.de)