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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
12.07.2018
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
WPK: Transparenzberichte 2017/18

Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse i. S. d. § 319a HGB durchführen, haben gem. Art. 13 VO (EU) 537/2014 auf ihren Internetseiten jährlich einen Transparenzbericht zu veröffentlichen und die zuständige Aufsichtsbehörde – in Deutschland die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) – zu informieren. Der Vorstand der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hat beschlossen, weiterhin auf der Internetseite der WPK über die veröffentlichten Transparenzberichte zu informieren. Eine Übersicht mit Links auf die entsprechenden Internetseiten steht jetzt zur Verfügung. In der aktuellen Aufstellung sind diejenigen § 319a HGB-Prüfer enthalten, deren Geschäftsjahresende im vorangegangenen Kalenderjahr lag. Neu ist, dass erstmals die im Vorjahr veröffentlichten Transparenzberichte archiviert werden, soweit sie sich bereits auf Art. 13 VO (EU) 537/2014 beziehen oder freiwillig auf der jeweiligen Internetseite vorgehalten werden.

(Neu auf WPK.de vom 10.7.2018)

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