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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
15.06.2012
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
WPK: Transparenzberichte (§ 55c WPO) zum 31.3.2012

Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse i. S. d. § 319a HGB durchführen, habengem.§ 55c WPO jährlich einenTransparenzbericht zu veröffentlichen. Die aktuellen Transparenzberichte mussten bis zum Ablauf des ersten Quartals 2012 auf den Internetseiten der Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften veröffentlicht bzw. bei der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hinterlegt werden. Die WPK hat auf ihrerHomepage unter der Rubrik „Transparenzberichte A Transparenzberichte 2012“ eine Übersicht der Veröffentlichungen zusammengestellt.
(www.wpk.de)

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