WPK: Transparenzberichte (§ 55c WPO) zum 31. März 2016
Die aktuellen Transparenzberichte mussten bis zum Ablauf des ersten Quartals 2016 auf den Internetseiten der Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften veröffentlicht oder bei der Wirtschaftsprüferkammer hinterlegt werden.
Auf der Internetseite der Wirtschaftsprüferkammer steht nun eine Übersicht der Veröffentlichungen zur Verfügung:
http://www.wpk.de/oeffentlichkeit/transparenzberichte/
(Neu auf WPK.de vom 24.5.2016)