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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
06.08.2012
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DRSC: Themenvorschläge an den IFRS-FA

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC lädt die fachlich interessierte Öffentlichkeit zur Einreichung von Themenvorschlägen ein. Solche Themenvorschläge

- zur Erarbeitung von Verlautbarungen in der Form von

- Interpretationen der IFRS oder

- DRSC Anwendungshinweisen (IFRS) sowie

- für erforderlich gehaltene Ergänzungen bereits veröffentlichter Verlautbarungen sind dem Fachausschuss jederzeit willkommen und ausdrücklich erwünscht.

Auf Wunsch bzw. bei sachlicher Begründung leitet der IFRS-Fachausschuss Themenvorschläge als sog. Potential Agenda Item Requests an das IFRS Interpretations Committee weiter - allerdings nur nach Rücksprache und in Abstimmung mit den Beteiligten.

Anhand festgelegter Kriterien wird der Fachausschuss zunächst vorläufig über die Aufnahme der Themenvorschläge in sein Arbeitsprogramm entscheiden. Zu den vorläufigen Entscheidungen kann die interessierte Öffentlichkeit Stellung nehmen, bevor sich der Fachausschuss unter Berücksichtigung eingegangener Stellungnahmen abschließend für die Annahme bzw. Ablehnung eines Themas entscheidet.

Die Themenvorschläge können grundsätzlich formfrei beim DRSC eingereicht werden (info@drsc.de).

(www.drsc.de)

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