FG Berlin-Brandenburg: Teilwertabschreibungen auf Grundbesitz nach Sanierungs- und Umbaumaßnahmen (Entscheidungsreport)
FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.2.2010 - 1 K 2104/06 B, nrkr.
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Leitsätze (des Kommentators)
Eine einheitliche Teilwertabschreibung auf ein aus den Wirtschaftsgütern "Grund und Boden" und "Gebäude" bestehendes „Objekt" ist ausgeschlossen. Die Teilwerte für Grund und Boden einerseits und Gebäude andererseits sind jeweils gesondert zu ermitteln.
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Lesen Sie hierzu den Entscheidungsreport von Ralph van Kerkom, WP/StB/RA, Partner bei PKF Fasselt Schlage Partnerschaft, Köln.
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