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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
29.01.2010
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
BFH: Teilwertabschreibung einer Forderung des Besitzunternehmens gegen die Betriebsgesellschaft nur nach Maßgabe einer Gesamtbetrachtung der Ertragsaussichten von Besitz- und Betriebsunternehmen

Der BFH hat mit Urteil vom 14.10.2009 – X R 45/ 06 wie folgt entschieden:

Der Teilwert einer Forderung des Besitzunternehmens gegen die Betriebsgesellschaft kann nur nach den Maßstäben abgeschrieben werden, die für die Teilwertberichtigung der Beteiligung am Betriebsunternehmen durch das Besitzunternehmen bestehen; es ist eine Gesamtbetrachtung der Ertragsaussichten von Besitz- und Betriebsunternehmen notwendig.

Sind die Ertragsaussichten dauerhaft so gering, dass der gedachte Erwerber des Besitzunternehmens für die Anteile am Betriebsunternehmen einen Preis zahlen würde, der unter dem Buchwert der Beteiligung am Betriebsunternehmen liegt, ist (auch) eine Teilwertabschreibung der Darlehensforderung (Pachtforderung) gerechtfertigt.

Diese Grundsätze gelten auch für eigenkapitalersetzende Darlehen.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-297-1 unter www.betriebs-berater.de

--> Das Urteil wird im nächsten Heft von Günkel kommentiert werden.

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