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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
31.01.2020
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DPR: Tätigkeitsbericht 2019

Im Jahr 2019 hat die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) 86 Prüfungen (Vorjahr: 84) abgeschlossen, davon 79 Stichprobenprüfungen, sechs Anlassprüfungen und eine Prüfung, die auf Verlangen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) durchgeführt wurde.

Insgesamt lag die Fehlerquote im Jahr 2019 mit 20% über dem Niveau des Vorjahres. Der Anstieg der Fehlerquote ist insbesondere dadurch begründet, dass mehr Anlassprüfungen als im Vorjahr abgeschlossen wurden, bei denen zudem in allen Fällen eine fehlerhafte Rechnungslegung festgestellt wurde. Ähnlich wie im Vorjahr haben 79% der Unternehmen der Fehlerfeststellung der DPR zugestimmt.

Im Rahmen des Enforcement der neuen Rechnungslegungsstandards IFRS 15 und IFRS 9 kam es bislang nicht zur Feststellung einer fehlerhaften Rechnungslegung, es
wurden aber Hinweise zur künftigen Rechnungslegung gegeben.

Die Nachschau für das Jahr 2018 wurde erneut mit positiven Ergebnissen abgeschlossen: Die festgestellten Fehler wurden im nachfolgenden Abschluss, soweit erkennbar, korrigiert. Die von der DPR erteilten Hinweise wurden, wie in den vergangenen Jahren, von den Unternehmen umgesetzt.

Vertreter der DPR haben sich auch im Jahr 2019 stark in der sich stetig intensivierenden europäischen Zusammenarbeit engagiert, insbesondere in den Bereichen APM
und CSR-Berichterstattung.

Angesichts der hohen Wertansätze von Geschäfts- und Firmenwerten in deutschen Konzernabschlüssen wird der Goodwill Impairment Test im Jahr 2020 wieder im Fokus der DPR-Prüfungen stehen. Das für Anfang 2020 angekündigte „Discussion Paper“ des IASB zu dieser Thematik wird von der DPR mit Interesse erwartet.

(PM DPR vom 30.1.2020)

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