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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
25.01.2019
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DPR: Tätigkeitsbericht 2018

Im Jahr 2018 hat die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) 84 Prüfungen (Vorjahr: 99) abgeschlossen, davon 80 Stichprobenprüfungen, drei Anlassprüfungen und eine Prüfung, die auf Verlangen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) durchgeführt wurde. 
 
Insgesamt  lag  die  Fehlerquote  im  Jahr  2018  mit  15%  auf  dem  Niveau  der  Vorjahre. Besonders hervorzuheben ist die im Vergleich zu den Vorjahren deutlich erhöhte Fehlerquote bei den Unternehmen mit Indexzugehörigkeit (16%). Demgegenüber hat sich die Fehlerquote bei den Unternehmen ohne Indexzugehörigkeit wesentlich vermindert und beträgt  15%.  Die  normalisierte  Fehlerquote,  die  im  Jahr  2018  ausschließlich  um Prüfungen  mit  offenkundig  fehlerhafter  Rechnungslegung  zu  bereinigen  war,  betrug 12%.
 
Die  Nachschau  für  das  Jahr  2017  konnte  wieder  mit  positiven  Ergebnissen  abgeschlossen  werden,  da  die  festgestellten  Fehler  im  Folgeabschluss  korrigiert  und  die erteilten Hinweise – soweit erkennbar – umgesetzt wurden.
 
Auf  europäischer  Ebene  wurde  die  Zusammenarbeit  der  nationalen  Enforcement-Institutionen mit der European Securities and Markets Authority (ESMA) stark ausgeweitet. Ergänzend zu den European Enforcers Coordination Sessions (EECS) wurden durch  die  ESMA  weitere  Arbeitsgruppen  im  Bereich  Corporate  Reporting  etabliert,  in denen Mitglieder der DPR aktiv vertreten sind.
 
Im  Fokus  der  Prüfungssaison  2019  werden,  neben  der  Fortführung  der  präventiven Arbeit der DPR, die gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkte sowie die nationalen Prüfungsschwerpunkte – Konzernlagebericht und Segmentberichterstattung – stehen.

(PM DPR vom 24.1.2019)

 

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