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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
08.10.2020
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
BReG: Tätigkeiten der Wirtschaftsprüfer

Die Bundesregierung (BReG) informiert über die Tätigkeiten der vier großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften KPMG, EY, PwC und Deloitte. Abschlussprüfungen haben bei allen vier Konzernen weniger als 30 % der letzten Jahresumsätze ausgemacht, heißt es in der Antwort (19/22562) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/21815). Ein genereller Anstieg von Beratungsleistungen am Umsatz von Prüfgesellschaften stellt aus Sicht der Bundesregierung keine Gefahr für die Unabhängigkeit der Unternehmen dar. Um Interessenskonflikte zu vermeiden, gebe es Honorarbegrenzungen für zulässige Nicht-Prüfungsleistungen. Durch die Vorkommnisse im Fall Wirecard werde allerdings geprüft, ob die im deutschen Recht geltenden Ausnahmen, von dem in der EU-Abschlussprüferverordnung 537/2014 geregelten Katalog verbotener Nichtprüfungsleistungen, reduziert werden soll. Auch die Arbeit der Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) soll überprüft werden. So gebe es Überlegungen, wie die Arbeit der APAS und deren Ergebnisse transparenter veröffentlicht werden können. Die zivilrechtliche Haftung der Abschlussprüfer stehe ebenfalls auf dem Prüfstand. In der Antwort werden zudem weitere Details zur Arbeit der APAS und Konzerndaten der Wirtschaftsprüfgesellschaften dargestellt.

(hib 1056/2020 vom 6.10.2020)

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