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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
20.08.2009
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
Bundesregierung: „Systemrelevanz“ gibt es nur bei Banken

Die Einstufung von Banken in die Gruppe sog. systemrelevanter Institute unterliegt der Verschwiegenheitspflicht nach dem Kreditwesengesetz. Daher lehnt es die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/13870) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/13726) ab, die Namen dieser Institute mitzuteilen. Allgemein heißt es nur, die Bankenaufsicht stufe Institute als systemrelevant ein, deren Bestandsgefährdung aufgrund ihrer Größe, der Intensität ihrer Interbankenbeziehungen und ihrer engen Verflechtung mit dem Ausland erhebliche negative Folgeeffekte bei anderen Kreditinstituten auslösen und zu einer Instabilität des Finanzsystems führen könnte. Der Begriff der Systemrelevanz sei aber nicht auf andere Wirtschaftsunternehmen übertragbar. (Quelle: hib vom 14.8.2009)

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