DRSC: Sustainable-Finance-Beirat empfiehlt Verschärfung der Berichtspflichten
Der Sustainable-Finance-Beirat der Bundesregierung hat am 5.3.2020 seinen unter https://sustainable-finance-beirat.de/publikationen/
abrufbaren Zwischenbericht vorgelegt. Dieser erörtert 53 Handlungsansätze zur Erarbeitung und Umsetzung einer Sustainable-Finance-Strategie für Deutschland. Eine adäquate Datengrundlage wird hierbei als Fundament für die angestrebte Resilienz und Transformation des Finanzsektors gesehen. Ein Großteil der Handlungsansätze bezieht sich daher auch auf Transparenz- und Offenlegungsaspekte. Zentrale Empfehlungen umfassen:
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die Standardisierung der nichtfinanziellen Berichterstattung und deren Verknüpfung mit der finanziellen Berichterstattung (integrierte Berichterstattung),
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die schrittweise Erweiterung des Anwendungsbereichs der berichtspflichtigen Unternehmen auf nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, KMU und Unternehmen sog. High-Impact-Sektoren,
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regelmäßige Klimastresstests und Szenarioanalysen sowie
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eine verpflichtende TCFD-Berichterstattung für börsennotierte Unternehmen ab 2022.
Weiterhin stellt der Beirat zur Diskussion:
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die Erweiterung und Konkretisierung der nichtfinanziellen Berichterstattung,
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die Offenlegung eines Kernsatzes von (ggf. sektorenbezogenen) Leistungsindikatoren und zukunftsgerichteten Nachhaltigkeitsinformationen,
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die institutionelle Verortung der weiteren Standardentwicklung im internationalen Kontext unter Berücksichtigung etablierter Standardsetzer und
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die Erleichterung des Datenzugangs durch ein standardisiertes und digitalisiertes Berichtsformat sowie durch die Einrichtung einer allgemein zugänglichen Rohdatenbank.
Der Beirat bittet um Stellungnahmen und begrüßt in diesem Zusammenhang konkrete Änderungs- sowie Ergänzungsvorschläge. Die Kommentierungsfrist endet am 3.4.2020. Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) wird sich zu dem Bericht äußern.
(www.drsc.de)