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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
19.03.2010
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
Mazars Hemmelrath: Studie zu Compliance – Aufsichtsräte unterschätzen Mehraufwand durch BilMoG

– In zahlreichen deutschen börsennotierten Konzernen fehlt es an einer eigenständig aufgestellten Compliance-Organisation.
– Nur wenige Unternehmen verfügen über eine unabhängige Compliance-Abteilung, diese Funktion wird überwiegend von der Rechtsabteilung bzw. Juristen ausgeübt.
– Die Compliance-Funktion ist meist zentral angesiedelt, dezentrale Unterabteilungen fehlen. Das sind die thesenhaft zusammengefassten Ergebnisse einer Befragung der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft Mazars Hemmelrath. Von Oktober bis Dezember 2009 hat Mazars Hemmelrath Aufsichtsräte, Prüfungsausschussmitglieder sowie Compliance- und Risikomanagement-Verantwortliche der im deutschen geregelten Markt notierten Unternehmen zu deren Rolle und Haftung bei der Überwachung der Internen Risikomanagement- und Kontrollsysteme befragt. Anlass der Umfrage waren – so Mazars Hemmelrath – unpräzise Gesetzesbegründungen und Interpretationsspielräume zur Umsetzung der Corporate-Governance-relevanten Neuregelungen des BilMoG in die Praxis.

Nach den Rückmeldungen der befragten Unternehmen sind in Aufsichtsräten und deren Prüfungsausschüssen die Kompetenzen in den Bereichen Compliance und Corporate Social Responsibility nur schwach vertreten. Die Aufsichtsräte insbesondere kleinerer Aktiengesellschaften unterschätzen den zeitlichen Mehraufwand, der durch das BilMoG auf sie zukommen wird. Hingegen haben die Aufsichtsräte großer börsennotierter Unternehmen erkannt, dass sich aufgrund der sich verschärfenden Haftungssituation und der Konkretisierungen durch das BilMoG erheblicher Mehraufwand für sie ergeben wird.

Darüber hinaus ergab die Umfrage, dass lediglich 20% der befragten Unternehmen ein Verfahren zur Identifizierung der für Compliance-relevanten Regelungsbereiche eingeführt haben. Auskunftsgemäß wird das Compliance-Managementsystem zumeist nicht ausreichend dokumentiert und den Aufsichtsräten liegen häufig keine nachprüfbaren Berichte hierzu vor. Folgende Korrelation hat sich gezeigt: Je kleiner die börsennotierte Gesellschaft, desto weniger Bedeutung wird der Überwachung interner Risikomanagement- und Kontrollsysteme beigemessen. Die meisten Unternehmen beschränken sich beim Thema Compliance auf die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien. Präventive Maßnahmen und eine werteorientierte Unternehmenskultur fehlen hingegen nach wie vor bei vielen Unternehmen.

Die vollständigen Thesen erhalten Sie unter christiane.jungfleisch@mazars.de
(www.mazars.de)

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