IDW: Strafprozessordnung darf das berufliche Vertrauensverhältnis nicht gefährden
Wirtschaftsprüfer kommen in ihrer Praxis immer wieder mit der Staatsanwaltschaft in Kontakt, wenn gegen ihre Mandanten ermittelt wird. Dabei treten Zweifelsfragen zu Tage, auf die das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) mit seiner Stellungnahme vom 27.8.2018 an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) mit Korrekturvorschlägen hinweist.
Konkret handelt es sich um Probleme beim Beschlagnahmeverbot nach § 97 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StPO, das Verhältnis zwischen Berufsrecht und der Strafprozessordnung bzgl. des Umfangs des Zeugnisverweigerungsrechts sowie um die Frage der Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht nach einem Personalwechsel im Vertretungsorgan einer juristischen Person. Für das IDW steht das verfassungsrechtlich geschützte Vertrauensverhältnis zum Mandanten im Vordergrund, welches durch Maßnahmen der Strafermittlungs- und -verfolgungsbehörden nicht verletzt werden darf.
(IDW Aktuell vom 27.8.2018)