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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
03.05.2018
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
EFRAG: Stellungnahmenentwurf und Übernahmeempfehlung zu IAS-Änderungen

-tb- Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat am 24.4.2018 zwei Dokumente zu IAS-Änderungen veröffentlicht. Zum einen hat EFRAG in einem Stellungnahmenentwurf die vorgeschlagenen IAS 8-Änderungen (Änderungen von Rechnungslegungsmethoden) kommentiert und zum anderen der Europäischen Kommission eine Übernahmeempfehlung betreffend den IAS 28-Änderungen (Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures) ausgesprochen.

Bezüglich der IAS 8-Änderungen hat sich EFRAG deutlich gegen die vorgeschlagene Änderung ausgesprochen, zwischen freiwilligen Anpassungen der Bilanzierungsmethoden aufgrund von Entscheidungen des IFRS Interpretations Committee und anderen Anpassungen der Bilanzierungsmethoden zu unterscheiden. EFRAG gibt zu bedenken, dass der bisherige IASB-Standardentwurf weitere Fragen zum Status und Zielsetzung der Agendaentscheidungen aufwirft.

Betreffend der IAS 28-Änderungen hat EFRAG der Europäischen Kommission hingegen eine Übernahme für die Anwendung in Europa empfohlen. Die Anpassungen, die ab dem 1.1.2019 gelten sollen, stellen klar, dass Unternehmen IFRS 9 für assoziierte Unternehmen oder Joint Ventures, die nicht nach der Equity Methode bilanziert werden, anwenden dürfen.

Beide Veröffentlichungen sind auf den EFRAG-Internetseiten zugänglich. Der IAS 8-Stellungnahmenentwurf ist unter http://www.efrag.org/News/Project-316/EFRAGs-draft-comment-letter-on-the-IASBs-ED20181-Accounting-Policy-Changes-Proposed-amendments-to-IAS-8 publiziert. Die IAS 28-Übernahmeempfehlung ist unter http://www.efrag.org/News/Project-317/EFRAGs-endorsement-advice-on-IAS-28-Amendments abrufbar.

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