WPK: Stellungnahmen zum EU-Dienstleistungspaket – hier: Verhältnismäßigkeitsprüfung und Notifizierungsverfahren
Mit Schreiben vom 24.8.2017 hat die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) zu den Entwürfen der Berichterstatter zu zwei Bestandteilen des EU-Dienstleistungspakets Stellung genommen.
http://www.wpk.de/uploads/tx_news/WPK-Stellungnahme_24-08-2017_01.pdf
http://www.wpk.de/uploads/tx_news/WPK-Stellungnahme_24-08-2017_2_01.pdf
Die Entwürfe betreffen die Verhältnismäßigkeitsprüfung und das Notifizierungsverfahren, die Stellungnahmen richten sich an die Europäische Kommission, Abgeordnete des Europäischen Parlamentes, an die Finanzminister des Bundes und der Länder sowie an Abgeordnete des Bundestages.
Die WPK begrüßt die Änderungsvorschläge der Berichterstatter und schlägt weitere Änderungen vor, insbes. um Bürokratie und überbordenden Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Für weitere Informationen, auch zu den nächsten Schritten im Gesetzgebungsverfahren, wird auf das WPK-Magazin 3/2017, 4, verwiesen, das Mitte September erscheint.
(Neu auf WPK.de vom 28.8.2017)