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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
04.10.2013
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DStV: Stellungnahmen zu den Entwürfen von IDW-Standards zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen bei Gebäuden sowie zur Bilanzierung bei Stiftungen

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) möchte in seinem Entwurf eines Rechnungslegungsstandards zur Abgrenzung von Herstellungskosten und Erhaltungsaufwand handelsbilanzielle Zweifelsfragen klären und Unsicherheiten beseitigen. Die Überarbeitung des Standards zur Rechnungslegung von Stiftungen enthält in überwiegenden Maße Klarstellungen zu Kapitalerhaltungsvorschriften, der Anwendung einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung sowie der Vermögensübersicht der Stiftung. Der Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV) nimmt in seinen Stellungnahmen, die unter www.dstv.de abrufbar sind, gegenüber dem IDW kritisch zu den Entwürfen Stellung.
Der Entwurf eines Rechnungslegungsstandards zur Abgrenzung von Herstellungskosten und Erhaltungsaufwand bei Gebäuden IDW ERS IFA 1 enthält zahlreiche Klarstellungen zur Aktivierungsfähigkeit oder -pflicht von getätigten Investitionen. Beispielhaft seien die Erweiterung und die Qualitätsverbesserung von Gebäuden sowie die anschaffungsnahen Herstellungskosten genannt. Nach Auffassung des Arbeitskreises Rechnungslegung des DStV verwendet das IDW jedoch überwiegend Begrifflichkeiten und Schwellenwerte, die an die steuerliche Rechtsprechung des BFH zur Aktivierungspflicht von Aufwendungen angelehnt sind. Dadurch käme es zwar zu einer Einheitsbilanzierung, jedoch wäre die wirtschaftliche Betrachtungsweise in den Hintergrund gedrängt. Des Weiteren seien Auswirkungen auf die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu befürchten, bei dessen Ermittlung regelmäßig auf die handelsrechtliche Bilanzierung zurückgegriffen werde.
Nach Ansicht des Arbeitskreises Rechnungslegung des DStV enthält die Neufassung des Rechnungslegungsstandards IDW ERS IFA 5 zur Rechnungslegung von Stiftungen wichtige Klarstellungen im Vergleich zum bestehenden Standard. So werde die Pflicht zur Erhaltung des Stiftungsvermögens wesentlich schärfer herausgearbeitet, die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung als mögliches Rechnungslegungswerkzeug erläutert und die Darstellung der Vermögensübersicht aufgenommen. Einige Lücken weise der Standard jedoch weiterhin auf, was insbes. den bilanziellen Ausweis von Stiftungs- und Treuhandvermögen, den Verbrauch von Spenden und die Formen der Unternehmens- sowie Familienstiftung betrifft.
(www.dstv.de)

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