IDW: Stellungnahmen zu PCAOB-Standards zu geschätzten Werten und Sachverständigen
Die Überarbeitungen zweier Standards sind Anlass für das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW), Stellungnahmen abzugeben:
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- PCAOB Release No. 2017-003, June 1, 2017, PCAOB Rulemaking Docket Matter No. 044: Proposed Amendments To Auditing Standards For Auditor’s Use Of The Work Of Specialists,
- PCAOB Docket Matter 044 Work of Specialists (IDW Schreiben).
Der Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB) überarbeitet seine Prüfungsstandards für die Verwertung der Arbeit eines Sachverständigen. Grundsätzlich begrüßt das IDW die Annäherung an die ISA, stellt aber in seiner Stellungnahme einige Aspekte der vorgeschlagenen Anforderungen in Frage, die eine Verwertung der Arbeit eines Sachverständigen betreffen und die über die Anforderungen der ISA hinausgehen.
- PCAOB Release No. 2017-002, June 1, 2017, PCAOB Rulemaking Docket Matter No. 043: Proposed Auditing Standard – Auditing Accounting Estimates, Including Fair Value Measurements And Proposed Amendments To PCAOB Auditing Standards
- PCAOB Docket Matter 043 Accounting Estimates (IDW Schreiben)
Thema ist hier die Prüfung von geschätzten Werten. Eine Feststellung des Abschlussprüfers, ob ein Abschluss frei von Einseitigkeit des Management (management bias) ist, die zu einer wesentlichen falschen Darstellung führt, ist – laut Stellungnahme des IDW - nicht als abgrenzbarer Teil der Zielsetzung der Prüfung von geschätzten Werten anzusehen; vielmehr muss dies innerhalb der Feststellung, ob geschätzte Werte insgesamt nachvollziehbar sind, abgedeckt werden.
(IDW Aktuell vom 30.8.2017)