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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
04.10.2011
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
EFRAG: Stellungnahmen zu IASB-Projekten IAS 12 und IAS 28

-tb- Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat mit dem Entwurf einer Stellungnahme auf die Entscheidung des Interpretations Committee des IASB reagiert, ein spezielles Thema betreffend IAS 12 „Income Tax" - latente Steuern bei nach dem Fair Value-Modell bilanzierten Renditeliegenschaften nach IAS 40 - von der Agenda zu nehmen (Quelle: http://www.efrag.org/files/Final_DCL_26_9_Letter_to_IFRS_IC_on_IAS_12_tentative_decision.pdf). In dem dreiseitigen Entwurf kritisiert die EFRAG, dass die Begründung zur Zurückweisung der Anfrage zur Konkretisierung von IAS 12.51C „Rebuttable presumption to determine the manner of rescovery" in einer Art erfolgt sei, die letztlich doch einer Interpretation gleichkomme.

Darüber hinaus erbittet die EFRAG betroffene Unternehmen um Stellungnahmen zu den vom IASB vorgeschlagenen Anpassungen von IAS 28 (Quelle: http://www.efrag.org/Front/n1-796/EFRAG-requests-comments-on-the-proposed-amendment-to-IAS-28--IASB-Exposure-Draft-Investment-Entities---.aspx). Mit dem Exposure Draft „Investment Entities" sollen nach IAS 28.18 bestimmte Unternehmen wie Venture Capital-Gesellschaften ihre Beteiligungen erfolgswirksam zum Fair Value erfassen und hierfür keinen Konzernabschluss erstellen müssen. Zu diesem Thema liegt auch bereits der 13-seitige Entwurf einer Stellungnahme der EFRAG vor (Quelle: http://www.efrag.org/files/Investment%20Entities/EFRAG_DCL_IASB_Exposure_Draft_Investment_Entities.pdf). Die Kommentierungsfrist endet am 27.12.2011.

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