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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
19.09.2013
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DRSC: Stellungnahmen an das IFRSIC zu vorläufigen Agendaentscheidungen

Der IFRS-Fachausschuss (FA) des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat sich zu vorläufigen Agendaentscheidungen des IFRSIC geäußert: IAS 19 Employee Benefits – Accounting for contribution- based promises – Impact of the 2011 amendments to IAS 19: Das IFRS IC hat vorläufig entschieden, ein Projekt zur Konkretisierung des in IAS 19.83 verwendeten Ausdrucks „high quality corporate bonds (HQCB)“ nicht in seine Agenda aufzunehmen. Der IFRS-FA vertritt und begründet in seiner Stellungnahme, dass eine Konkretisierung dieses Begriffs dringendnotwendig ist.Weiterhinwird in der Stellungnahme ausgeführt, dass das IFRS IC in seiner vorläufigen Agendaentscheidung aufgrunddergewähltenFormulierungenfaktischzum Ausdruck bringt, dass nur Unternehmensanleihen miteinem„AA“-Ratingoderbesser alsHQCB einzustufen sind.Wenn dies das Verständnis des IFRS IC ist, dann sollte diese Auffassung nachMeinung des FA in der Agendaentscheidung auch ausdrücklich und eindeutig so zumAusdruck gebracht werden. IAS 32 – classification of a financial instrument that is mandatorily convertible into a variable number of shares but with an option to deliver a fixed number of shares: Die Entscheidung wird begrüßt, jedoch wird angeregt, in der Begründung auf weitere Guidance zu verweisen, die in IAS 32 enthalten ist und auch in der IFRS IC-Diskussion herangezogen wurde. Andernfalls würde die Entscheidung den Eindruck erwecken, die zurzeit nicht angeführte Guidance wäre außer Acht zu lassen, was wiederum zu unterschiedlicher Auslegung von IAS 32 führen kann. (www.drsc.de)

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