IDW: Stellungnahme zur Überarbeitung der Hochschulwirtschaftsführungsverordnung (HWFVO NRW)
Nachdem das Wahlrecht zur kameralen Wirtschaftsführung und Rechnungslegung (§ 5 Abs. 2 S. 6 HG NRW) und der verpflichtenden Einführung periodengerechter (doppischer") Grundsätze abgeschafft wurde, müssen die kameralen Bezüge in der HWFVO gestrichen werden. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hält weitere Anpassungen für erforderlich.
- IDW Schreiben vom 10.8.2016 an das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen (Download)
(IDW Aktuell vom 12.8.2016)