IDW: Stellungnahme zur Vorlage des ErbStG an das BVerfG
Weder das Erbschaftsteuergesetz in seiner Gesamtheit noch die Verschonungsregelungen für das Betriebsvermögen sind unvereinbar mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen. Diese Auffassung vertritt das IDW gegenüber dem BVerfG in seiner Stellungnahme zur Vorlage des ErbStG an das BVerfG. Bei der Vorlage geht es um die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit (Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des BFH vom 27.9.2012 (II R 9/11)). Das IDW entkräftet einzelne Kritikpunkte des BFH an Behaltensfrist, Lohnsummenregel und Verwaltungsvermögen und setzt sich für den Erhalt der bestehenden Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen ein. Das Schreiben des IDW vom 29.4.2013 an das BVerfG ist auf der IDW-Homepage abrufbar.