IDW: Stellungnahme zur Reform des Insolvenzrechts
Mit einem Schreiben vom 29.10.2010 an das Bundesministerium der Justiz hat das IDW zu dem Diskussionsentwurf für ein Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) Stellung genommen. Die Insolvenzrechtsreformsoll einemöglichst frühzeitige Sanierung von Unternehmen fördern und damit zum Erhalt von Arbeitsplätzen beitragen. Das IDW begrüßt grundsätzlich die vorgeschlagenen Neuregelungen, die die Eigenverwaltung und den Gläubigereinfluss stärken sowie das Insolvenzplanverfahren straffen. Gleichwohl sieht das IDW u. a. bei der Definition des Überschuldungsbegriffs, bei der konkreten Ausgestaltung der Eigenverwaltung und bei den steuerlichen Implikationen des Gesetzentwurfs weiteren Reformbedarf.